Rundbrief vom 05.04.2017

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,

die Landessynode hat in unserem Sinne entschieden. Dazu hat auch Ihre Stimme beigetragen.
Das ist gut für die ganze Landeskirche. Jetzt werden die Kirchgemeinden und die Kirchenbezirke in die Suche nach einem guten Weg für die Veränderungen eingebunden, und nächstes Jahr entscheidet wieder die Landessynode – nicht die Kirchenleitung. Das Papier „Kirche mit Hoffnung“ ist also nicht mehr die geltende Grundlage der Strukturveränderungen sondern ein Beitrag zur Diskussion.
Es gilt die „Drucksache 119“, hier der Text:
Beschlossene Fassung vom 2. April 2017
Drucksache Nr. 119 Antrag des Synodalen Lechner u.a.
Entscheidungsfindungsprozess und Modellvergleich zur Strukturreform
Die Landessynode wolle beschließen:

1. Im Zuge eines Entscheidungsfindungsprozesses zur Strukturreform sind die Gemeinden sowie die mittlere Ebene der Landeskirche in geeigneter Form zu informieren und zu hören. Das Landeskirchenamt wird gebeten, dafür eine Konzeption zu erarbeiten.

2. Die in der Vielzahl der Eingaben enthaltenen Fragestellungen finden dabei Berücksichtigung:

  • Erhöhung der Zahl der Gemeinden im Schwesterkirchverhältnis
    Zahl und Funktion der Kirchenbezirke (Übernahme der Funktion der Regionen, Anstellungsträgerschaft, Entlastung bei Verwaltungsaufgaben)
  • Anstellung von Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst bei der Landeskirche
  • Vielfalt der möglichen Strukturformen
  • die Frage, ob Pfarrer zwingend Mitglieder der Kirchenvorstände sein müssen
  • Umgang mit Gemeinden, die aus eigener Kraft Mitarbeiteranstellungen stemmen können
  • setzen von Impulsen für Mission und Innovation im Sinne der Eingabe EV167

3. Das Landeskirchenamt wird weiter gebeten, dem Kirchgemeindestrukturgesetz in einer Synopse die jeweiligen gesetzlichen Konsequenzen gegenüberzustellen, die sich aus folgenden Modellen ergäben: – „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“- dem im GMDA beratenen „Pfarrei“-Modell- dem von Kirchhoff/Apitz eingebrachten „Modell der 28-33 Kirchenbezirke“ und diese Synopse der Landessynode zur Herbsttagung 2017 vorzustellen.

4. Der Prozess führt auf der Frühjahrstagung 2018 zu den notwendigen Beschlüssen der Landessynode.

5. Das Landeskirchenamt wird gebeten, ab sofort die Wiederbesetzung vakant werdender Stellen im Verkündigungsdienst zu ermöglichen, wenn seitens des betroffenen Kirchen- bezirks ein verbindliches Votum im Blick auf die Erhaltung der Stelle in der Struktur- und Stellenplanung über 2020 hinaus vorliegt.

– Ende des Textes –

Konkret bedeutet DS 119, daß es nun keinen Zwang mehr für die Kirchgemeinden zu einer Fusion oder Kirchspielbildung gibt. Auch die „Regionen“ sind vom Tisch. Wie die zukünftige Zusammenarbeit der Gemeinden aussieht, entscheidet nächstes Jahr die Landessynode.

Was können wir jetzt tun?

  • Bitte beten Sie weiter für den Weg unserer Kirche.
  • Schreiben Sie (als KV) an das LKA und fragen nach dem Beginn und dem Ablauf des Entscheidungsfindungsprozesses und wer konkret verantwortlich ist.
  • Richten Sie (als KV) eine Eingabe an die Kirchenleitung und bitten Sie um die förmliche Aussetzung des Papiers „Kirche mit Hoffnung“ als Bestätigung der Synodenentscheidung.
  • Fragen Sie Ihre Pfarrer und Hauptamtlichen, ob sie wegen ihrer Unterzeichnung der Petition unter Druck gesetzt wurden.
  • Fragen Sie Ihren Superintendenten, ob er Petitionsunterzeichner “zum Gespräch” eingeladen hat.
  • Gerne können wir Fälle von “Unter-Druck-Setzen” hier auf der Seite öffentlich machen. (Einfach Mail an “Frage an den Initiator” schreiben.)
  • Kommen Sie mit Ihren Synodalen ins Gespräch. Fragen Sie nach ihrem Abstimmungsverhalten und den Gründen dafür.

Unsere Petition setzt keinen Punkt sondern einen Doppelpunkt: unser Engagement geht weiter!
Ich werde Sie über diesen Mailverteiler und die Neuigkeiten auf der Petitionsseite auf dem Laufenden halten.

Freundliche Grüße
Ihr Friedhelm Zühlke