Allgemein

Umgemeindung bei Wohnortwechsel

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie, liebe Gemeindemitglieder, darauf hinweisen, dass sich bei einem Umzug, auch wenn der neue Wohnort nur ein anderer Ortsteil, also Hartenstein oder Thierfeld ist, die Kirchgemeindezugehörigkeit ändert. Durch die Ummeldung der Anschrift ist man automatisch Gemeindeglied im neuen Wohnort. Dies ist ein bürokratisches Verfahren, auf das wir leider keinen Einfluss haben.

Es gibt natürlich die Möglichkeit für aktive Gemeindeglieder, wieder in unsere Kirchgemeinde zurück zu wechseln. Dies funktioniert ganz einfach, in dem man einen formlosen Antrag auf Umgemeindung stellt und diesen bei uns in der Kanzlei abgibt oder per Post zusendet ( Achtung: der Antrag muss persönlich unterschrieben sein).

Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an den Kirchenvorstand oder unsere Kanzleiangestellte Mirjam Langer.