Rundbrief vom 18.11.2017

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
die Landessynode ist im April „Zurück auf Los“ gegangen. Als Landeskirche sind wir neu gestartet und haben einen halbjährlichen Entscheidungsfindungsprozeß zurückgelegt. Heute Abend haben wir ein Etappenziel erreicht, die Synode hat einstimmig den folgenden Beschluß gefaßt. Wir können uns freuen und danken unserem Gott. Ebenso gilt unser Dank den Synodalen.
Freundliche Grüße, Friedhelm Zühlke

Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen für die Ausgestaltung der Struktur- und Stellenplanung ab 2020 in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens

Die Landessynode dankt allen, die sich mit Vorschlägen, Eingaben und Diskussionsbeiträgen am bisherigen Entscheidungsfindungsprozess bezüglich der künftigen Kirchgemeindestrukturen und der Entwicklung der Berufsbilder beteiligt haben. Sie würdigt diesen Prozess als wertvoll und hilfreich. Sie erkennt darin eine wichtige Möglichkeit, die Kirchgemeinden, Regionen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Landeskirche in notwendige Veränderungsprozesse einzubeziehen.
Nach Prüfung und Diskussion der vorgeschlagenen Modelle und unter Aufnahme von Vorschlägen aus diesen Modellen und anderen Anregungen sollen bei der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für die Struktur- und Stellenplanung ab 2020 die Aspekte von Nähe und Flexibilität sowie ein klarer und vertrauensvoller Blick auf die Herausforderungen der Zukunft leitend sein.
Das Landeskirchenamt wird gebeten, zur Frühjahrstagung 2018 ein weiterentwickeltes Kirchgemeindestrukturgesetz nebst ggf. weiteren erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen. Dabei sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:

• Den Kirchgemeinden ist in den künftigen Arbeitsstrukturen die Selbständigkeit zu erhalten, indem sie einen eigenen Kirchenvorstand bilden, der über einen Haushalt der Kirchgemeinde beschließt und die Stellenbesetzung im Verkündigungsdienst für den Bereich der Kirchgemeinde mitentscheidet.
• Für Kirchgemeinden, die in einem Schwesterkirchverhältnis zusammenarbeiten oder einem solchen beitreten, sind entscheidungsbefugte Strukturen (beschließende Ausschüsse) für den Einsatz der Stellen im Verkündigungsdienst in das Kirchgemeindestrukturgesetz einzuarbeiten sowie die Zuständigkeiten in der Pfarramtsleitung zu klären.
• Das Ziel, auskömmliche Beschäftigungsverhältnisse in förderlichen Arbeitsstrukturen zu schaffen, ist zu beachten. Bestehende Initiativen und Absprachen für die regionale Zusammenarbeit sollen erhalten bleiben, gestärkt und weiterentwickelt werden.
• Als zeitlicher Horizont für die Gestaltung der Arbeitsstrukturen der Kirchgemeinden ist anzustreben, dass diese bis ca. 2040 Bestand haben, gegebenenfalls aber in mehreren Schritten umgesetzt werden können.