Rundbrief vom 07.02.2018

Die Initiativgruppe “Zurück auf Los” hat bei einem Treffen Anfang Februar 2018 die Situation in unserer Landeskirche besprochen und wendet sich mit folgendem Text an die kirchliche Öffentlichkeit:

Jesus Christus gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit. Hebr. 13,8

Nachdem die Landessynode mit dem Konzept der „Nähe und Flexibilität“ (Drucksache 135) und der Förderung der Ko-Finanzierung (DS 139) wegweisende Grundlagen gelegt hat, geht der Entscheidungsfindungsprozeß nun in seine entscheidende Phase.

Wir befürchten, dass die gemeindedienlichen Absichten im weiteren Verfahrensverlauf und bei der konkreten Ausgestaltung der Kirchengesetze abgeschwächt werden könnten.

Deshalb wendet sich die Initiativgruppe „Zurück auf Los“ mit folgenden

Dringenden Bitten
an die Landessynode bzw. die Kirchenleitung und das Landeskirchenamt:

– Lokalen Lösungen Vorrang vor Regionalisierung einräumen
Die zwingende Vorgabe von Gemeindegliederzahlen für Struktureinheiten bzw. Regionen muss gestrichen werden.
Wir schlagen ein kirchgemeindliches Mitarbeiterkonzept vor, in dem Anstellung und Aufgaben der Mitarbeiter im Verkündigungsdienst nach lokalen Bedürfnissen geplant werden. Aus starren landeskirchlichen Stellenzuweisungen wird ein Budget, mit dem die Gemeinde diese Mitarbeiter bezahlt. Eigenfinanzierung wird gemäß DS 139 ermöglicht und gefördert.
Nur wenn ein gemeindliches Mitarbeiterkonzept nicht gelingt, greift die Pflicht zur Regionalisierung.

– Selbständigkeit ermöglichen
Eigenständige Kirchgemeinden müssen eigenständig bleiben können, sofern deren Finanzmittel einschließlich Eigenmittel und Spendenaufkommen ausreichend sind. In diesem Zusammenhang muss es auch Möglichkeiten geben, Kirchgemeindeverbindungen unkompliziert aufzulösen und Gemeinden (wieder) neu zu gründen.

– Zusätzliche Stellen für Mission
Wir begrüßen alle Bemühungen, auf der Gemeinde- und Kirchenbezirksebene zusätzliche Stellen für Mission zu schaffen. Dazu braucht es innovative Konzepte und neu geordnete Finanzierungswege, die mehr sein müssen als eine “Umetikettierung” bestehender Planstellen.

– Landgemeinden nicht benachteiligen
Die Umsetzung der Kirchenleitungsvorgaben vom 8.12.2017 führt zu einer Benachteiligung der Landgemeinden. Das muss rückgängig gemacht werden. Wir wenden uns gegen Bestrebungen, die erforderliche Anzahl von Gemeindeglieder pro Dreiergespann anzuheben.

– Wiederbesetzung zulassen
Wir fordern Kirchenbezirke und Landeskirchenamt auf, die Wiederbesetzung bestehender Mitarbeiter- und Pfarrstellen nicht zu blockieren und die notwendigen Schritte zur Ausschreibung zu veranlassen.

– Transparenz herstellen
Die Gesetzesentwürfe müssen vor der Synodentagung veröffentlicht werden, damit sie von den Gemeinden diskutiert werden können, denn sie betreffen ihre Zukunft.

Die Kirchenvorstände rufen wir auf:

– Entscheidungsfreiheit bewahren
Lassen Sie sich in der aktuellen Phase der Strukturfindung nicht zu Kirchgemeindeverbindungen drängen! Erst auf der Frühjahrstagung der Landessynode werden die entscheidenden Kirchengesetze beschlossen.

– Beteiligen Sie sich
Fordern Sie mit einer Eingabe bei der Kirchenleitung die Gesetzentwürfe an!
Laden Sie die Synodalen Ihres Wahlkreises ein und diskutieren Sie mit ihnen die Entwürfe! Gleichzeitig bitten wir die Synodalen, von ihrer Seite das Gespräch mit den Gemeinden zu suchen.

Uns alle ermahnen wir:

Lassen wir den guten Gesprächsfaden, der sich zwischen den Ebenen unserer Landeskirche entwickelt hat, nicht abreißen!

Nicht zuletzt sondern zuerst lassen Sie uns im Gebet von unserem Herrn Jesus Christus eine gute Lösung für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Kirche erbitten.

Im Auftrag der Initiativgruppe „Zurück auf Los“

Wolfgang Bönsch, Ev.-Luth. Kirchspiel Regis-Breitingen (Kbz. Leipziger Land)
Jan Merkel, Ev.-Luth. Peter-Paul-Kirchgemeinde Vielau (Kbz. Zwickau)
Peter Siegel, Ev.-Luth. Johanniskirchgemeinde Rußdorf (Kbz. Chemnitz)
Friedhelm Zühlke, Ev.-Luth. St.-Ursula-Kirchgemeinde Auerswalde (Kbz. Chemnitz)